Öffentliches Recht 

Das neue Paketsteuergesetz

Benn-Ibler Rechtsanwälte

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Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die Einführung einer Paketsteuer für den Versandhandel vor. Danach soll ab dem 1. Oktober 2026 für jede im Inland erfolgende Paketzustellung im Rahmen eines Versandhandelsumsatzes durch große Versandhändler eine Abgabe von 2 Euro pro Paket eingehoben werden.

Hauptgesichtspunkte der Paketsteuer

Aufgrund des starken Wachstums des Onlinehandels und der damit verbundenen Zunahme von Paketzustellungen sollen durch die Einführung einer Paketsteuer ökologische und wirtschaftliche Herausforderungen des Versandhandels adressiert werden. Gleichzeitig soll die Steuer einen finanziellen Beitrag zur Gegenfinanzierung der Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel leisten. Die neue Paketsteuer soll als gemeinschaftliche Bundesabgabe geregelt werden. Das neue Paketsteuergesetz (PakStG) enthält die entsprechenden Normen.

Inhalt des PakStG

Zunächst regelt das PakStG den Steuergegenstand. Dabei handelt es sich gemäß § 1 um „die Zustellung von Paketen im Inland im Rahmen von Versandhandelsumsätzen von Versandhändlern“. Nach allgemeinen Begriffsbestimmungen wird die Höhe der Steuer im Umfang von 2 Euro pro zugestelltem Paket und der Steuerschuldner, der Versandhändler, festgelegt. Der Zustellzeitpunkt ist unerheblich für das Entstehen der Steuerschuld. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Annahme der Zahlung, in dem die Steuerschuld gemäß § 5 PakStG entsteht.




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