Werte LeserInnen,
in unserem dieswöchigen Newsletter zum Zivil- und Wirtschaftsrecht stellen wir folgende Entscheidungen vor:
Wir setzen unsere Artikelserie über die jüngste Klauselentscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu den Allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft fort und behandeln in dieser Ausgabe Klauseln, wonach unspezifische „Gebühren“ für Übertragungen von Buchungen oder Umbuchungen verrechnet werden konnten.
Des Weiteren hat das Höchstgericht entschieden, wie vorzugehen ist, wenn elektronische gerichtliche Zustellungen den Empfänger nicht erreichen, weil dieser keinen Zugriff mehr auf sein E-Mail-Postfach hat. Die Unterinstanzen hatten unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, ob die Zustellung in einem solchen Fall wirksam ist oder nicht.
In einem medizinrechtlichen Fall vor dem OGH war die Haftung der Republik für eine zerbrochene Verhütungsspirale zu klären – wodurch die Klägerin ungewollt schwanger geworden war. Die Entscheidung hing wesentlich davon ab, ob die zuständige Marktüberwachungsbehörde im fraglichen Zeitpunkt bereits Informationen darüber hatte, unter welchen Umständen das Medizinprodukt brechen konnte.
In Deutschland wurde unterdessen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine „hitzige“ Auseinandersetzung im Immobilienrecht geführt: Strittig war, wann Wohnungseigentümer gegen den Willen der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Klimaanlage anbringen dürfen.
Wir hoffen, dass Sie die Artikel interessant finden und freuen uns auf Rückmeldung an redaktion@usancen.net.
Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion |
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